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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Auszug

Die vollständigen AGB´s können auf Anfrage vorgelegt werden.

1. …

2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung, eigenmächtige Skontoabzüge sind unzulässig. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Material ist grundsätzlich bei der Anlieferung bzw. Abholung zu zahlen und wird umgehend in Rechnung gestellt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges ab Fälligkeit des Betrages. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen sowie sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind nicht zulässig. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns, der Nachweis eines geringeren Schadens dem Auftraggeber vorbehalten.

3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise sind Mindestpreise. Erhöhen sich nach Auftragsannahme die Preise der Vorlieferanten des Verkäufers, so tritt eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises ein.

4. …

5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns soweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6. …

7. Der Verkäufer behält sich an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) das Eigentum bis zur vollständigen Befriedigung der Kaufpreisforderung vor. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält- insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug kommt – hat der Verkäufer das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern der Verkäufer Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt von Vertrag dar. ...

8. …

9. Die empfangene Ware ist unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Eine Mängelrüge nach der Be- oder Verarbeitung, Einbau oder Veräußerung ist unzulässig und aus der Gewährsleistung ausgeschlossen. Auch Ansprüche auf Nacherfüllung oder Schadenersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. …

10. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern.

11. Abweichungen bis zu 10% in den bestellten Mengen und Sortimenten sowie Farbabweichungen bilden keinen Grund zur Beanstandung, Reklamationen haben auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.

12. Umstellungen und Rücklieferungen verursachen erhöhte Kosten. Die Gutschrift des Verkäufers erfolgt daher in jedem Fall mit einem Abschlag von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 25,00. Bestellware, Sonderanfertigungen und Teile, welche bereits eingebaut waren, können nicht zurückgenommen werden.

13. …

14. Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. … Abweichungen in Farbe und Struktur sind unvermeidlich. Es ist stets auf die Pflegehinweise des Herstellers zu achten.

15. …


Ergänzung der handwerklichen Zusatzleistung

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2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare und schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Liefer-bzw. Ausführungsfrist um mindestens die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

3. …

4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für gestellte Materialien keinerlei Gewährleistung übernommen werden kann.

5. Wahrnehmung der Hinweispflicht (Bedenkenanmeldung). Vor den Schleifarbeiten überprüfen wir die Festigkeit des Altbodens. Es besteht die Möglichkeit, dass sich während des Schleifens der Altboden vom Untergrund löst. Ein Grund dafür kann die fehlende Festigkeit des Altklebers mit dem Parkett oder Unterboden sein. Dieses lässt sich nicht vollständig prüfen. Sollte es zu Ablösungen des Oberbelags kommen, ist dies kein Reklamationsgrund der unserer Firma zu zuweisen ist. In der Vergangenheit kam es bei Mehrschichtparkett nachweislich häufiger zu Problemen, welche ihre Ursache in der Verklebung bzw. der Verpressung der Decklamellen hat. Bei neueren Untersuchungen wurde festgestellt, dass insbesondere ab dem Jahr 1995 Mehrschichtelemente gefertigt wurden, bei denen der Kleber wegen einer unzureichenden Chemikalienbeständigkeit zwischen der Trägerschicht und den Decklamellen nicht ausreichend haftet. Diese Tatsache kann bei erhöhter Belastung durch das Abschleifen zu einer Ablösung der Decklamellen führen. Durch die im Jahresverlauf wechselnde Holzfeuchte entstehen ständig Spannungen zwischen Decklamelle und Mittel/Gegenzug, die hohen Anforderungen an die Verklebung stellen. Kommt es nun bei der Sanierung zu zusätzlichen Belastungen in Form von Quelldruck oder zur Spannung des Lackfilms kann es zu einer teilweisen oder völligen Ablösung der Decklamellen kommen, was zu einem Totalschaden bzw. nicht reparablen Zustand führen kann. Hochstehende Ecken und Kanten, konkave Schüsselungen oder lose liegende Decklamellen sind die Folge. Bevor Sie uns den Auftrag erteilen, weisen wir Sie auf diesen Sachverhalt und die damit verbundenen Risiken hin. Für Schäden, die hieraus resultieren, übernehmen wir keine Gewährleistung.